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Sind Werbegeschenke steuerlich absetzbar?

Veröffentlicht auf 22 Oktober 2021
Sind Werbegeschenke steuerlich absetzbar?

Du willst ein schönes Geschenk für deine Geschäftspartner kaufen, wie z.B. ein Notizbuch, Pralinen oder eine Flasche Wein. Aber du willst keine unangenehmen finanziellen Überraschungen erleben. Du fragst dich also, ob Werbegeschenke steuerlich absetzbar sind und was aus steuerlicher Sicht die besten Geschenke sind.

Zunächst einmal können wir dir bereits sagen, dass es mehrere Aspekte gibt, die bestimmen, inwieweit du die bezahlte Mehrwertsteuer über deine MwSt.-Erklärung zurückfordern kannst und ob du die Ausgaben als abzugsfähige Berufskosten zur Senkung deiner Steuerbasis berücksichtigen kannst.

Geschenke für Kunden & Geschäftspartner

MWST

  • Geschenk<€50 zzgl. MwSt.: MwSt. kann zu 100% zurückerstattet werden.
  • Geschenk >€50 zzgl. MwSt.: MwSt. kann nicht zurückerstattet werden.
  • MwSt. auf Spirituosen (> 22%) und Tabakwaren können nie zurückerstattet werden.
  • MwSt. Abzug gilt nur für Güter, nicht für Dienstleistungen (z.B. Eintrittskarten).
  • Maximal ein Geschenk pro Kunde pro Jahr ist zum MwSt. Abzug zulässig.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Geschenk<€125 inkl. MwSt.: zu 50% steuerlich absetzbar, nicht steuerpflichtig für deinen Geschäftspartner
  • Geschenk>€125 inkl. MwSt.: hängt davon ab, ob du eine Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft hast und ob ein Steuerformular erstellt wird. Nur um sicher zu gehen, gehe davon aus, dass der Betrag nicht abzugsfähig ist.
    Wenn das Werbegeschenk nicht auf einem Steuerformular erwähnt wird, sind die Kosten zu 100% steuerlich absetzbar, aber auch dein Geschäftspartner ist steuerpflichtig. Dies scheint also eine weniger interessante Lösung zu sein.

Tipp: Gib jährlich ein Werbegeschenk pro Kunde von weniger als 50 Euro zzgl. MwSt. mit deinem Firmenlogo, das deutlich & dauerhaft erwähnt wird. Das Geschenk ist dann zu 100% steuerlich absetzbar und die Mehrwertsteuer kann zu 100% zurückerstattet werden! Wenn Geschenke mit einem Firmenlogo, die für den Empfänger von geringem Wert sind, in großer Zahl und nicht speziell an bestimmte Kunden verteilt werden, sprechen wir von Werbeartikeln anstelle eines Werbegeschenks. Lies mehr über den Unterschied zwischen Werbeartikeln und Werbegeschenken.

Achtung! Es genügt nicht, das Geschenk mit einem Aufkleber zu versehen, denn ein Aufkleber lässt sich leicht entfernen und hat daher keinen "dauerhaften" Charakter. Sofern es sich nicht um Verbrauchsgüter wie eine Flasche Wein oder Schokolade handelt, genügt es, das Logo auf der Verpackung zu erwähnen.

Geschenke für Mitarbeiter

MWST

  • Es gelten die gleichen Regeln wie bei Werbegeschenken für Kunden.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Geschenk <35 € inkl. MwSt. pro Jahr pro Mitarbeiter (zzgl. 35 € inkl. MwSt. pro Kind): Die Mehrwertsteuer kann zu 100% zurückerstattet werden, wenn alle Mitarbeiter die gleiche Vergütung erhalten.
  • Für eine ehrenvolle Prämie, Heirat usw. kann ein zusätzliches steuerlich absetzbares und für Mitarbeiter kostenloses Geschenk von weniger als 35 € inkl. MwSt. gewährt werden.

Bemerkung: Die Nationale Sozialversicherung hat den Höchstbetrag bereits seit dem 01.01.2017 von 35 € auf 40 € erhöht. Es wird erwartet, dass auch die Grenze für die steuerliche Abzugsfähigkeit kurzfristig auf 40€ angehoben wird.

Tipp: Gib jährlich ein Werbegeschenk pro Mitarbeiter von weniger als 35 € inkl. MwSt. (evtl. erhöht für Familienangehörige oder besondere Anlässe) mit dem deutlich und dauerhaft zu erkennenden Firmenlogo. Dann ist das Geschenk zu 100 % steuerlich absetzbar und die Mehrwertsteuer ist zu 100 % erstattungsfähig

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